Gemäss den in den letzten Beiträgen erwähnten Studien hat eine markante Sichtbarkeit Einfluss auf Minderungen bis zu rund 25% des Wertes der betroffenen Immobilien. In der Machbarkeitsstudie von SFS Group AG ist die Sichtbarkeit bestens dokumentiert. Es sind Standorte bis 1.3 km aufgeführt, von denen aus die Anlage "sehr beeinträchtigend" wirkt. Beim Prädikat "beeinträchtigend" sind Standorte mit einer Entfernung bis zu 2.7 km aufgeführt.
Im Gespräch mit Personen in der Gemeinde ist zudem vielen nicht klar, dass die Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlage mehr als doppelt so hoch ist wie der eingesetzte Turm der Messanlage. Deshalb sind nachstehend Bildmontagen aufgeführt, die eindrücklich die Gesamthöhe aufzeigen.
Bild 1 - Richtung Berneck
Quelle Hintergrund: https://map.geo.admin.ch/
Bild 2 - Richtung Au
Bild 3 - Vergleich mit Säntisturm
Der Säntisturm ist total 123 m hoch, wobei rund 9 m nicht sichtbar im Gebäudeinneren sind. Die geplante Windenergieanlage ist ziemlich genau doppelt so hoch wie der sichtbare Teil.
Quelle Hintergrund: https://map.geo.admin.ch/
Bild 4 - Vergleich mit Gebäudehöhen SFS
Lege bei der kommunalen Abstimmung vom 8. / 9. Februar 2025 deshalb ein Ja ein für die Ergänzung im Bauregelement, die einen Mindestabstand von 500 m ab einer Windenergieanlage zu überbauten Gebiet regelt.