Wie im gestrigen Beitrag erwähnt, sind sich alle drei Studienverfasser einig, dass eine markante Sichtbarkeit zu Windenergieanlagen zu Wertminderungen bei Immobilien führt. Die Angaben reichen dabei fast übereinstimmend von rund 8% bei 1'000 m und bis zu 25% bei 300 m Abstand. Schon vor der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie von SFS Group AG habe ich im Rahmen der ersten Mitwirkung ein Video auf Youtube veröffentlicht (ist nicht so professionell, aber zweckmässig).

 

Für eine Beurteilung sind, nebst zusätzlichen Belastungen wie Schlagschatten und Lärm, die beiden Parameter Abstand und Sichtbarkeit wichtig.

 

Abstand der betroffenen Wohngebiete

Der Perimeter in Bezug auf den Abstand hört ja nicht einfach bei 1'000 m auf. Trotzdem haben wir die betroffenen Liegenschaften in diesem Umkreis eruiert. Das Resultat kann unter diesem Link abgerufen werden. In einer approximativen Zählung wurden alle Wohnbauten erfasst. Dabei wurde folgende Zählmethode angewendet.

  • Pro Wohnhaus oder Mehrfamilienhaus ist eine Einheit erfasst worden.

  • Reiheneinfamilienhäuser wurden separat erfasst.

Total resultieren rund 750 Gebäude im Umkreis von 1 km (ohne Gewerbebauten).

 

Markante Sichtbarkeit

Alle drei erwähnten Studien weisen signifikante Wertminderungen von Immobilienwerten aus, wenn Windenergieanlagen markant in Erscheinung treten. Ob die geplante Windenergieanlage der Firma SFS Group AG markant sichtbar ist, wird in deren Machbarkeitsstudie gleich selbst ausgewiesen.

 

 

Quelle: Machbarkeitsstudie SFS Group AG 

 

In der Machbarkeitsstudie sind Standorte bis 1.3 km aufgeführt, von denen aus die Anlage "sehr beeinträchtigend" wirkt. Beim Prädikat "beeinträchtigend" sind Standorte mit einer Entfernung bis zu 2.7 km aufgeführt. Die Frage stellt sich, warum die nahegelegenen Wohngebiete in 250 - 300 m nicht in die Analyse einbezogen wurden. Vermutlich wurde keine Steigerungsform von "sehr beeinträchtigend" mehr gefunden.

 

Auswirkungen auf Immobilenpreise

Um einen Überblick über die gemäss Studien ausgewiesenen Wertminderungen von Immobilien zu erhalten, ist anschliessend mittels einer approximativen Berechnung der Wert bestimmt worden.

  • Pro Baute (Anzahl 750 ohne Gewerbebauten) wird ein geschätzter Wert von CHF 1 Mio. eingesetzt.
  • Pro Baute wird mit einem Wertverlust von 10% gerechnet (man bedenke, dass die Studien 8 - 25% veranschlagen).

  • Totaler Wertverlust gemäss Studien CHF 750 Mio. x 10% = CHF 75 Mio.

 

Interessant wird es nun, wie der Kanton SG (Martin Schmid, AREG und RR Susanne Hartmann) in der Richtplanung in einer seriösen Interessensabwägung diesen Aspekt mit einer im Gegenzug ineffizienten Anlage beurteilt. Auf jeden Fall kann an der kommunalen Abstimmung vom 8. / 9. Februar 2025 mit einem Ja zum Mindestabstand von 500 m im Baureglement schon vorzeitig Einhalt geboten werden.

 

Transparenz

Transparenz ist wichtig. Ich werde deshalb den Abteilungsleiter Martin Schmid, AREG und seine Departementschefin Susanne Hartmann auf diesen Eintrag hinweisen. Falls  sie Stellung dazu nehmen, werde ich ihre Antworten selbstverständlich im Sinne der Transparenz veröffentlichen.