An keinem Ort in der Schweiz ist eine Windenergieanlage so nahe an überbauten Gebiet geplant oder in Betrieb wie bei der Firma SFS Group AG in der Gemeinde Au-Heerbrugg. Während an anderen Orten in der Schweiz die Abstände von rund 600 m bis über 1000 m reichen, sind es am geplanten Ort gerade mal knapp 260 m bis zu den bewohnten Gebieten.

Setzt man diesen Abstand in Relation zu Grösse und Ertrag der Anlage, so entsteht ganz klar ein Missverhältnis zu ungunsten der belasteten Bevölkerung in Form von Lärmemissionen und gemäss verschiedenen Studien beim Wertverlust der Immobilien.

Der Abstand der geplanten Anlage zu überbauten Gebiet ist wohl der kleinste weltweit. Dein "Ja" zur kommunalen Vorlage zur Ergänzung des Baureglementes um den Mindestabstand von 500 m ist deshalb nur vernünftig und verhindert weder Fortschritt noch Umsetzung des Energiegesetzes.