An der Veranstaltung wurden auch die Themen Lärm und in diesem Kontext Infraschall aufgegriffen. Die eine Seite argumentiert mit der sehr strengen Lärmschutzverordnung, die ja schliesslich eingehalten werden müsse. Die Gegenseite weist auf die gesundheitlichen Folgen hin und vermerkt, dass die Kontrolle der Lärmemissionen bei der Firma SFS Group AG bis jetzt versagt haben (Quelle: Machbarkeitsstudie SFS).
Lärmemissionen allgemein
Es ist tatsächlich so, dass die Machbarkeitsstudie diverse lärmschutztechnische Mängel an bestehenden Anlagen aufzeigt. Seitens des Betreibers wird darauf hingewiesen, dass die geplante Windenergieanlage schon deshalb einen positiven Effekt in Bezug auf diese Lärmquellen habe, da diese jetzt ja im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie erkannt wurden und saniert werden können.
Eine solche Argumentation ist natürlich weltfremd. Ein bestehendes Übel, das schon lange saniert sein müsste, kann man nicht mit einem neuen Übel begründen. Zudem hat die entsprechende Kontrolle firmenintern wie auch bei den zuständigen Behörden anscheinend versagt. Da besteht die berechtigte Frage, ob diese Institutionen willens und fähig sind, neue Lärmquellen sachgerecht zu beurteilen.
SR 814.41 Lärmschutz-Verordnung (LSV)
Die Lärmschutzverordnung (SR 814.41 Lärmschutz-Verordnung (LSV)) und stammt aus dem Jahre 1986. Seither wurde keine grössere Revision mehr gemacht, die neuen Anforderungen (z.B. verdichtetes Bauen, neue technische Anlagen, etc.) Rechnung trägt. Sie definiert die Belastungsgrenzwerte in verschiedenen Situation. Für vier Empfindlichkeitsstufen (von Kurzone bis Industriegebiet) gibt es entsprechende Planungs-, Immissions- und Alarmwerte, je einen Wert für den Tag, als auch reduzierte Werte in der Nacht.
In der Lärmschutzverordnung gibt es explizit keine Regelungen für den Schutz gegen Infra- und Ultraschall (siehe LSV Art. 1 / Absatz 3 / Buchstabe b).
Infraschall
Infraschallquellen erzeugen Schallwellen im tiefen Frequenzbereich bis ca. 20 Hz. Obwohl Infraschall in der Regel nicht hörbar ist, werden Druckwellen ausgesendet, die Einfluss auf den menschlichen Organismus haben können. Vorstellen kann man sich das so: In der Disco bringt man mit einer Bassboxe (tiefe Frequenz) alles zum Erzittern. Studien über diese Beeinflussung von Infraschall auf die Gesundheit gibt es leider praktisch keine.
Circle Bruit Schweiz
Unter dem Namen Cercle Bruit Schweiz, Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute besteht ein schweizerischer Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. Er bezweckt die Förderung der fachlichen Kompetenz in Bezug auf Lärm und die Förderung der Lärmbekäpfung in der Schweiz. In Bezug auf den Einfluss von Lärm auf die Gesundheit schreiben sie --> Link.
Bei Windenergieanlagen werden auf der gleichen Seite die WHO-Leitlinien zitiert, in denen bei Windenergieanlagen eine Empfehlung für die Lärmbelastung am Tag von < 45 dB angegeben wird; also 10 dB tiefer als die Planungswerte in der Empfindlichkeitstufe ESII (Wohnzone).
Speziell an den Lärmemissionen von Windenergeianlagen sind die pulsierenden Geräusche der Rotorblätter. Dazu ist dieser Bericht aus der Sendung SRF Einstein interessant.