Der Kanton SG hat eine eigene Auslegung von Effizienz. Bei der persönlichen Übergabe eines Paketes mit Mitwirkungsdokumenten am 13. Dezember 2024 (Eingabeschluss) in St. Gallen bemerkte der zuständige Abteilungsleiter Martin Schmid, AREG (Amt für Raumentwicklung und Geoinformation), dass es Ansichtssache sei, die Effizienz einer Windenergieanlage zu beurteilen. Der Begriff Ansichtssache stellt für mich schon klar, dass es bei diesem Geschäft anscheinend nur um eine ideologische Beurteilung geht und dass man die entsprechenden Auswertungen so biegen kann, wie man sie gerne möchte (so nach dem Motto: Traue keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast).
Solche Aussagen ohne physikalische Evidenz verstärken die Vermutung, dass der Kanton als Steigbügelhalter die geplante Windenergieanlage der Firma SFS Group AG unbedingt in den Richtplan und somit auch zur Realisierung bringen will. Als Steigbügelhalter vertritt er dann aber nur noch den einzelnen Gesuchssteller und nicht, was eigentlich Aufgabe wäre, die breite Öffentlichkeit. Man darf gespannt sein, wie neutral die Interessenabwägung (z.B. Wertverlust bei Immobilien) beim Kanton SG gemacht wird. Die Vorzeichen stehen jedenfalls nicht gut.
Selbstverständlich darf die vorgehende Aussage nicht unbelegt stehen gelassen werden. Im Erläuterungsbericht "Ermittlung Eignungsgebiete Windenergie Kanton St.Gallen (gemäss Art. 8b RPG)" zur Richtplanung 2023 ist das Nutzungsinteresse für Windenergiegebiete beschrieben.
Gemäss eigenen Kriterien müssen aus technischer Sicht Standorte für die Windenergienutzung mindestens eine mittlere Windgeschwindigkeit von 4.5 m/s und eine mittlere Windleistung von 100 W/m2 aufweisen. Beide Werte werden bei der geplanten Anlage unterschritten.
Mittlere Windgeschwindigkeit
Die IG Gegenwind Au-Heerbrugg hat in seinem Mitwirkungsdokument den tatsächlichen Wert, der auch in der Machbarkeitsstudie steht, beschrieben. Die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt rund 90% des geforderten Wertes; der Ertrag sinkt somit auf cirka 70%.
Mittlere Windleistung
Da minimale Windgeschwindigkeiten nicht ansatzweise erreicht werden, sinkt entsprechend auch die mittlere Windleistung auf cirka 70%.
Quellengaben
Auswertung
Bei der geplanten Anlage werden die minimalen Werte der Windgeschwindigkeit und der Windleistung stark unterschritten. Seitens des Kantons besteht deshalb gemäss deren eigener Definition kein Nutzungsinteresse.
Und was macht der Kanton
Im Grundlagenbericht "Richtplan-Anpassung – Windenergie-Einzelanlage SFS Heerbrugg" vom 21. Oktober 2024 verweisen sie fern jeglicher physikalischen Grundlagen auf Bruttoertragswerte der möglichen Anlagetypen. Mit dieser Finte schreiben sie zwar die Anlagewerte schön, erreichen aber trotzdem weder die mittlere Windgeschwindigkeit, noch die mittlere Windleistung.
Da kommt mir eine kleine Geschichte in den Sinn:
Der Kanton SG organisiert im Sinne der Energieeffizienz eine kleine Rally über 100 km. Sieger wird, wer die Strecke am effizientesten durchfährt. Es stellen sich zwei Fahrer der Herausforderung:
Der Arbeiter erreicht das Ziel nach 1.5 Stunden und einem Verbrauch von 4.5 Liter Benzin auf 100 km. Der Geschäftsmann kommt 1 Stunde später am Zielort an und weist einen Verbrauch von 12.5 Liter Benzin aus.
Da der Geschäftsmann politisch, wie auch in der Verwaltung gut vernetzt ist, kürt man ihn zum Sieger mit der Begründung, dass er die 100 km trotz dem grösseren Wagen auch gut gemeistert hat.
Unsinnig, aber irgendwie eine Ähnlichkeit mit den politischen Beurteilungen zur geplanten Windenergieanlage. Ich hoffe, dass meine Aussenansicht mich täuscht.
Transparenz
Transparenz ist wichtig. Ich werde deshalb den Abteilungsleiter Martin Schmid, AREG und seine Departementschefin Susanne Hartmann auf diesen Eintrag hinweisen. Falls sie Stellung dazu nehmen, werde ich ihre Antworten selbstverständlich im Sinne der Transparenz veröffentlichen.